Absatz 1
1Mitglieder der Evangelischen Jugend in der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers sind Kinder-, Jugend- und Junge Erwachsenen Gruppen und die Verbände eigener Prägung, die im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers in der evangelischen Jugendarbeit tätig sind.