§ 11: Schlussbestimmungen

Absatz 1

1Soweit diese Ordnung für einzelne Fragen keine Regelung enthält, sind die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung für die Service Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen.

Absatz 2

1Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft. 2Die Gremien der Evangelischen Jugend sind von dem Tag nach der Bekanntmachung an entsprechend zu bilden.