§ 9: Aufgaben des Landesjugendpfarramtes

Absatz 1

1Der*die Landesjugendpastor*in leitet das Landesjugendpfarramt und vertritt es nach außen. 2Er oder sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 

  1. Unterstützung der Verkündigung des Evangeliums und des seelsorgerlichen Handelns in der Arbeit mit jungen Menschen,
  2. Förderung der Verbindung zu gleichartigen Arbeitsgebieten in den Kirchen in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in den übrigen Gliedkirchen der EKD und im öffentlichen Leben,
  3. regelmäßiger Bericht in der Landesjugendkammer über die Situation der Arbeit mit jungen Menschen.

Absatz 2

1Der*die Landesjugendwart*in berät die Kirchengemeinden, Regionen, Kirchenkreise und Sprengel bei der Ausführung der Fachaufsicht und wirkt bei der Fachaufsicht über die kirchlichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit gemäß der Ordnung für die Fachaufsicht über die Kreisjugendwart*innen mit.

Absatz 3

1Der*die Landesgeschäftsführer*in hat die Aufgabe der Fortbildung, Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden, Regionen, Kirchenkreise und Sprengel in Finanzierungs- und Organisationsfragen. 2Für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die der Landesgeschäftsführer oder die Landesgeschäftsführerin leitet.

Absatz 4

1Der*die Jugendpolitische Referent*in hat die Aufgabe, der jugendpolitischen Interessenvertretung der Evangelischen Jugend, Beratung und Fortbildung der Landesjugendkammer, Regionen, Kirchenkreise, ehrenamtlich Aktiven und beruflich Tätigen in diesem Themenfeld.

Absatz 5

1Das Landesjugendpfarramt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. fachliche Arbeit an den theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen; Auswertung und Transfer wissenschaftlicher Forschung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  2. Erarbeitung von Konzeptionen zur Prävention und zum Kindeswohl für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
  3. Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen und beruflich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  4. Evaluation der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
  5. Entwicklung von Modellen zur Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  6. Weitergabe von Informationen an die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Handelnden und Herausgabe von Veröffentlichungen,
  7. Geschäftsführung für die Landesjugendkammer (Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen, Beratung),
  8. Zusammenführung beruflich Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers tätig sind, und Einladung dieser Personen zu Fachkonferenzen,
  9. die Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Landeskirche,
  10. Durchführung von exemplarischen Veranstaltungen zur fachlichen und spirituellen Qualifikation,
  11. Unterstützung der Arbeit der Verbände eigener Prägung, in inhaltlichen und Organisationsaufgaben.