Absatz 1
1Der*die Landesjugendpastor*in leitet das Landesjugendpfarramt und vertritt es nach außen. 2Er oder sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Verkündigung des Evangeliums und des seelsorgerlichen Handelns in der Arbeit mit jungen Menschen,
- Förderung der Verbindung zu gleichartigen Arbeitsgebieten in den Kirchen in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in den übrigen Gliedkirchen der EKD und im öffentlichen Leben,
- regelmäßiger Bericht in der Landesjugendkammer über die Situation der Arbeit mit jungen Menschen.