Absatz 1

1Der*die Landesjugendpastor*in leitet das Landesjugendpfarramt und vertritt es nach außen. 2Er oder sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 

  1. Unterstützung der Verkündigung des Evangeliums und des seelsorgerlichen Handelns in der Arbeit mit jungen Menschen,
  2. Förderung der Verbindung zu gleichartigen Arbeitsgebieten in den Kirchen in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und in den übrigen Gliedkirchen der EKD und im öffentlichen Leben,
  3. regelmäßiger Bericht in der Landesjugendkammer über die Situation der Arbeit mit jungen Menschen.

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