Absatz 4

1Der*die Jugendpolitische Referent*in hat die Aufgabe, der jugendpolitischen Interessenvertretung der Evangelischen Jugend, Beratung und Fortbildung der Landesjugendkammer, Regionen, Kirchenkreise, ehrenamtlich Aktiven und beruflich Tätigen in diesem Themenfeld.

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