Absatz 5

1Das Landesjugendpfarramt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. fachliche Arbeit an den theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen; Auswertung und Transfer wissenschaftlicher Forschung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  2. Erarbeitung von Konzeptionen zur Prävention und zum Kindeswohl für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
  3. Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen und beruflich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  4. Evaluation der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
  5. Entwicklung von Modellen zur Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  6. Weitergabe von Informationen an die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Handelnden und Herausgabe von Veröffentlichungen,
  7. Geschäftsführung für die Landesjugendkammer (Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen, Beratung),
  8. Zusammenführung beruflich Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers tätig sind, und Einladung dieser Personen zu Fachkonferenzen,
  9. die Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Landeskirche,
  10. Durchführung von exemplarischen Veranstaltungen zur fachlichen und spirituellen Qualifikation,
  11. Unterstützung der Arbeit der Verbände eigener Prägung, in inhaltlichen und Organisationsaufgaben.

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