1Das Landesjugendpfarramt hat insbesondere folgende Aufgaben:
- fachliche Arbeit an den theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen; Auswertung und Transfer wissenschaftlicher Forschung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Erarbeitung von Konzeptionen zur Prävention und zum Kindeswohl für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
- Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen und beruflich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Evaluation der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Sprengeln,
- Entwicklung von Modellen zur Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- Weitergabe von Informationen an die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Handelnden und Herausgabe von Veröffentlichungen,
- Geschäftsführung für die Landesjugendkammer (Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen, Beratung),
- Zusammenführung beruflich Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers tätig sind, und Einladung dieser Personen zu Fachkonferenzen,
- die Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Landeskirche,
- Durchführung von exemplarischen Veranstaltungen zur fachlichen und spirituellen Qualifikation,
- Unterstützung der Arbeit der Verbände eigener Prägung, in inhaltlichen und Organisationsaufgaben.