1Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft. 2Die Gremien der Evangelischen Jugend sind von dem Tag nach der Bekanntmachung an entsprechend zu bilden.
1Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft. 2Die Gremien der Evangelischen Jugend sind von dem Tag nach der Bekanntmachung an entsprechend zu bilden.