1Soweit diese Ordnung für einzelne Fragen keine Regelung enthält, sind die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung für die Service Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen.
1Soweit diese Ordnung für einzelne Fragen keine Regelung enthält, sind die entsprechenden Bestimmungen der Ordnung für die Service Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen.