Absatz 5

1Zur Förderung und Unterstützung der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Landeskirche ist das Landesjugendpfarramt in der Service Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers eingerichtet. 2Es nimmt für die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers als anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 3 SGB VIII Aufgaben wahr.

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