Absatz 3

1Die evangelische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein Arbeitsfeld der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers. 2Mit ihren Angeboten werden junge Menschen – Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – zur Teilnahme eingeladen und zur Mitarbeit angesprochen. 3Die Evangelische Jugend leistet Jugendarbeit nach §§ 11 und 12 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

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