1Die evangelische Jugend fördert die Schaffung gleicher Chancen für jeden Menschen. 2Sie setzt sich für eine diversitätssensible und gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen ein. 3Bei der Besetzung der Gremien der Evangelischen Jugend und bei Delegationen in andere Gremien soll dabei unter anderem auf eine vielfältige Besetzung hinsichtlich des Geschlechts und der Sprengel- oder Verbandszugehörigkeit geachtet werden. 4Für die nachstehenden Regelungen zur Altersbegrenzung ist das Alter maßgeblich, in dem der Eintritt oder die Wiederwahl in das jeweilige Gremium der Evangelischen Jugend erfolgt.