1Handlungsleitend für alle Aktivitäten der Evangelischen Jugend ist das Wohl der in ihr aktiven und ihr anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 2Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig werden sollen, müssen geltendes Recht beachten, die Selbstverpflichtung der Evangelischen Jugend unterschreiben und ab Volljährigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. 3Wir schließen die Zusammenarbeit mit Gruppierungen aus, die gegen geltendes Recht oder die Grundwerte unseres Verbandes verstoßen.