1Jedes gewählte Vorstandsmitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem der Vorsitzenden oder gegenüber der Landesjugendpastor*in zurücktreten. 2Der Rücktritt wird spätestens bei der nächsten Landesjugendkammersitzung bekannt gegeben. 3Eine Nachwahl wird bei Bedarf bei der nächstmöglichen Landesjugendkammersitzung durchgeführt.