1Der Vorstand wird für die Amtszeit der Landesjugendkammer gewählt. 2Der Vorstand wird bei der konstituierenden Sitzung der Landesjugendkammer gewählt. 3Durch Beschluss der Landesjugendkammer kann der Zeitpunkt der Vorstandswahl einmalig auf die darauffolgende Sitzung verschoben werden. 4Der Vorstand bleibt bis zur Neukonstituierung der Landesjugendkammer und der Neuwahl eines Vorstandes im Amt.