1Der Vorstand der Landesjugendkammer hat folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Landesjugendkammer,
- Kommunikation mit den Mitgliedern der kirchenleitenden Organe,
- Vorbereitung der Sitzungen der Landesjugendkammer,
- Begleitung der Ausführung der Beschlüsse der Landesjugendkammer,
- Berufung von Vertreter*innen für die Personalausschüsse zur Besetzung von Stellen für die Leitung und für Referent*innen des Landesjugendpfarramtes,
- Berichterstattung über die Arbeit des Vorstandes bei den Landesjugendkammertagungen.
2Der Vorstand kann sich zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an das Landesjugendpfarramt wenden.