1Zu den Sitzungen soll 14 Tage vor Sitzungsbeginn eingeladen werden. 2Die Einladung erfolgt schriftlich oder digital und unter Beifügung der Tagesordnung und der nötigen Sitzungsunterlagen.
1Zu den Sitzungen soll 14 Tage vor Sitzungsbeginn eingeladen werden. 2Die Einladung erfolgt schriftlich oder digital und unter Beifügung der Tagesordnung und der nötigen Sitzungsunterlagen.