Absatz 3

1An den Sitzungen der Landesjugendkammer können mit beratender Stimme teilnehmen: 

  1. die Referent*innen des Landesjugendpfarramtes,
  2. der*die zuständige Referent*in des Landeskirchenamtes,
  3. der*die Direktor*in der Service Agentur der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers,
  4. weitere Sachverständige bei Bedarf und gemäß Beschluss des Vorstandes der Landesjugendkammer.

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