1An den Sitzungen der Landesjugendkammer nehmen mit beratender Stimme teil:
- die von den Sprengeljugendkonventen gewählten Stellvertreter*innen,
- die von den anerkannten Jugendverbänden eigener Prägung gewählten Stellvertreter*innen,
- der*die Landesjugendwart*in und der*die Landesgeschäftsführer*indes Landesjugendpfarramtes,
- die Referentin für jugendpolitische Bildung des Landesjugendpfarramtes,
- ein*e Vertreter*in des Ev.-luth. Landesjugenddienstes e.V.,
- die über die Landesjugendkammer berufenen Synodalen, sofern sie nicht als Delegierte der Landesjugendkammer angehören,
- die von der Landesjugendkammer gewählten Außendelegationen (u.a. aejn, aej, LWB).