1Größe und Zusammensetzung des Gemeindejugendkonventes richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. 2Ihm sollen insbesondere angehören:
- alle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätigen ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- Delegierte aus der ortsansässigen Verbandsarbeit,
- alle in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätigen beruflichen Mitarbeitende mit beratender Stimme.