1Junge Menschen in Kirchengemeinden oder Regionen sollen durch den Kirchen- und Regionsvorstand dabei unterstützt werden einen Gemeinde- oder Regionsjugendkonvent zu bilden.
1Junge Menschen in Kirchengemeinden oder Regionen sollen durch den Kirchen- und Regionsvorstand dabei unterstützt werden einen Gemeinde- oder Regionsjugendkonvent zu bilden.