1Im Bereich des Sprengels Hannover können an Stelle des Sprengeljugendkonventes ein Konvent für den Bereich des Kirchenkreises Hannover und ein Konvent für die Kirchenkreise in der Region Hannover, die nicht dem Stadtkirchenverband Hannover angehören, gebildet werden. 2Die beiden Konvente nehmen die Aufgaben und Rechte des Sprengeljugendkonventes wahr. 3Der Konvent für den Bereich des Kirchenkreises Hannover nimmt diese Aufgaben zusätzlich zu seinen Aufgaben als Kirchenkreisjugendkonvent wahr.