Absatz 4

1Unbeschadet der Rechte der Kirchenkreissynode  und des Kirchenkreisvorstandes soll der Kirchenkreisjugendkonvent die Belange der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis wahrnehmen. 2Der Kirchenkreisvorstand soll dem Kirchenkreisjugendkonvent insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse übertragen: 

  1. Festlegung der Zielsetzungen evangelischer Jugendarbeit im Kirchenkreis im Einvernehmen mit dem Kirchenkreisvorstand, Koordinierung sowie Planung und Durchführung gemeinsamer Vorhaben,
  2. Entscheidung über die Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Anträge der Gemeindejugendkonvente und der Planung der Maßnahmen im Kirchenkreis. Der Kirchenkreisjugenddienst berichtet über die Finanzen,
  3. Anerkennung und Aufnahme evangelischer Gruppen, Arbeitsgemeinschaften und anderer regelmäßiger Arbeitsformen nach von ihm aufgestellten  Richtlinien,
  4. Vorschlag für die Berufung der Kreisjugendpastorin oder des Kreisjugendpastors,
  5. Beteiligung mit mindestens einer Person aus dem Kirchenkreisjugendkonvent oder Kirchenkreisjugendkonventsvorstand als stimmberechtigtes Mitglied in jedem gebildeten Personalausschuss für die Bewerbungsverfahren aller Stellen im Kirchenkreis im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen,
  6. Planung und Durchführung von Schulungen für Mitarbeitende in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreisjugenddienst,
  7. Begleitung der Arbeit des Kirchenkreisjugenddienstes,
  8. Verbindung zum Sprengeljugenddienst,
  9. Wahl von maximal drei Delegierten in den Sprengeljugendkonvent sowie Stellvertretende Delegierte (näheres regelt die Geschäftsordnung des Sprengeljugendkonventes); diese müssen ehrenamtlich tätig sein und sollen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; über Abweichungen von der Altersregelung entscheidet der Vorstand des Sprengeljugendkonvents,
  10. Wahl von Delegierten in den kommunalen Kreisjugendring,
  11. Der Kirchenkreisjugendkonvent kann Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern in die Kirchenkreissynode vorlegen.

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