1Inhaltliche Änderungen erfordern einen breiten partizipativen Prozess innerhalb der Evangelischen Jugend in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. 2Dazu gehören:
- die Einholung von Stellungnahmen aus verschiedenen Gremien wie der Verbände eigener Prägung (VeP), der Sprengeljugendkonvente (SJK), den Kirchenkreisjugendkonventen (KKJK) sowie gegebenenfalls aus den Kirchengemeinden,
- die Beteiligung der Landesfachkonferenz,
- mindestens eine Lesung und Beratung innerhalb einer Landesjugendkammertagung und
- ein Beschluss mit einer Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder der Landesjugendkammer.